Rechtlicher Hinweis & Webseitenutzung
Technische Änderungen und Irrtümer
Wir sind bemüht, den Webauftritt von ad notam stets aktuell und auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch behalten wir uns Weiterentwicklungen unserer Produkte und technische Änderungen vor. Diese Änderungen, Irrtümer und Darstellungsfehler begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Farb- und Materialdarstellung
Farben, Materialien und Oberflächen können nur näherungsweise wiedergegeben werden. Ihre Darstellung ist daher unverbindlich. Wo möglich, machen wir Referenzangaben, beispielsweise aus der RAL-Tabelle. Grundsätzlich empfehlen wir die Begutachtung realer Farb- und Materialmuster.
Externe Links
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Produkte und Service
Die Bereitstellung von Informationen der Produkte und Dienstleistungen auf dieser Website sollen nicht als ein Angebot zum Verkauf oder die Lieferung solcher Produkte oder Dienstleistungen aufgefasst werden. Verkäufer oder Lieferanten können Ihr Angebot immer nach eigenem Ermessen akzeptieren oder ablehnen.
Alle Produkte und Dienstleistungen auf dieser Website unterliegen der Verfügbarkeit und können jederzeit widerrufen werden. Alle Produkte und Dienstleistungen und alle Preise sind auch ohne vorherige Ankündigung veränderbar.
Geschäftsbedingungen für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen
Diese Webseiten-Bedingungen sind in Verbindung mit den einzelnen Geschäftsbedingungen für den Verkauf oder die Lieferung der einzelnen Produkte oder Dienstleistungen, die auf dieser Webseite genannt werden, zu lesen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäfts der spezifischen Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen, sind letztere maßgebend.
Verfügbarkeit der Website
Wir können nicht gewährleisten, dass diese Website ununterbrochen erreichbar oder frei von Fehlern, Bugs und Computer-Viren ist. Aus diesem Grund ist jeglicher Schadensersatz aufgrund von Nicht-Erreichbarkeit dieser Website, sowie Computer-Virenbefall oder Systemabstürze ausgeschlossen. Der Website-Zugang kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden.
Urheberrechte
© Copyright ad notam AG, Hilzingen (Deutschland). Alle Rechte vorbehalten. Bilder, Text, Grafiken, Animationen und Videos, als auch deren Anordnung auf der ad notam Webseite unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und zugehöriger Schutzgesetze.
Der Inhalt dieser Webseite darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen daraufhin, dass auf den Webseiten enthaltene Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.
Markenzeichen
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf dieser Webseite markenrechtlich zugunsten von ad notam oder einem nahestehenden Unternehmen geschützt. Dies gilt insbesondere für Marken, Typenbezeichnungen, Logos und Embleme.
Lizenzen
ad notam möchte sich Ihnen bestmöglich mit einer innovativen und informativen Webseite präsentieren. Das darin enthaltene geistige Eigentum, wie zum Beispiel Patente, Marken und Urheberrechte sind geschützt. Durch diese Webseite wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums erteilt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn wir nicht gesondert auf deren Geltung hinweisen. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsabschluss, Allgemeines
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag zwischen ad notam und dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch ad notam zustande. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
2.2 Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen an unseren Produkten vor, soweit dies dem Besteller zumutbar ist, weil die Änderungen zu einer technischen oder wirtschaftlichen Verbesserung führen.
2.3 Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen über unsere Produkte vor. Diese dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 Nicht zur Ausführung kommende Angebote und Unterlagen sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Lieferzeit, Schuldnerverzug
3.1 Der Beginn der von uns – für Standardprodukte in der jeweils gültigen Preisliste – angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang aller von dem Besteller zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Pläne, Freigaben, Spezifikationen und sonstige, von dem Besteller zu erbringenden Mitwirkungshandlungen voraus.
3.2 Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt unverschuldeter Betriebsstörungen wie bspw. Streik, Aussperrung oder von uns nicht verschuldeter Verzögerungen in der Zulieferung. Der Besteller ist in diesen Fällen nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dauert die unverschuldete Betriebsstörung länger als acht Wochen an, sind wir, ohne Schadensersatz zu schulden, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
3.3 Geraten wir in Verzug, haften wir, soweit der Besteller einen Schaden nachweist, begrenzt auf je 0,5 % des Nettopreises für jede vollende Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % des Nettopreises für den betroffenen Teil der Lieferung. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
3.4 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
4.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
4.2 Lieferungen erfolgen ab unserem benannten Lager (EXW, Incoterms 2010).
4.3 Jede Warenrücknahme erfolgt als Bringschuld, es sei denn, es liegt ein Gewährleistungsfall vor. Im Falle der Rücknahme von Ware aus Kulanz berechnen wir für die Kosten der Rücknahme und der Verwertung pauschal 10 % des Netto-Rechnungswertes.
4.4 Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Bruttopreises zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Parteien vorbehalten. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Warenabholung bzw. Versendung auf Wunsch des Bestellers verzögert. Den Nachweis sonstiger Verzugsschäden behalten wir uns vor.
5. Preise
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich inkl. Verpackungskosten. Die in unseren Prospekten angegebenen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen ohne Umsatzsteuer.
5.2 Unsere Preise sind freibleibend. Sie beruhen auf den Lohn-, Material- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Bestellung. Erhöhen sich diese Kosten nachweislich innerhalb von sechs Wochen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung be-rechtigt, es sei denn, wir befinden uns in Lieferverzug oder die Erhöhung der Kosten war bei Vertragsabschluss vorhersehbar.
5.3 Mündlich genannte Preise oder Preisnachlässe bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, es sei denn, die Preise/Nachlässe wurden durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen zugesagt. .
5.4 Bei Stornierung von Bestellungen sind wir berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen. Diese beträgt mindestens 10% des Nettowarenwerts. Sofern betreffende Waren oder Baugruppen der Bestellung bereits lagernd sind, werden die vollen Kosten hierfür verrechnet.
6. Zahlung
6.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, falls diese nicht rechtskräftig festgestellt, anerkannt, unbestritten sind oder Mängelrügen vorliegen, deren Berechtigung offenkundig ist.
6.2 Wir sind berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu fordern, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind (Unsicherheitseinrede, § 321 BGB). Hat der Besteller über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, es sei denn, der Besteller leistet unverzüglich Vorauskasse.
6.3 Unter den Voraussetzungen von Ziff. 6.2 oder bei Zahlungsverzug des Bestellers in Höhe von insgesamt EUR 5.000,00 sind wir berechtigt, sämtliche eingeräumten Zahlungsziele zu widerrufen und alle Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.4 Soweit wir Zahlungsnachlässe gewähren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. Wir sind berechtigt, Zahlungsnachlässe mit Ansprüchen aus künftigen Bestellungen zu verrechnen.
6.5 Wir sind berechtigt Sicherheitsstellung für Bestellungen zu verlangen, wenn eine Versicherung durch unseren Warenkreditversicherer nicht erfolgen kann. Bleibt eine Sicherheitsstellung aus, sind wir berechtigt erhaltene Anzahlungen auf künftige Bestellungen für diese Zwecke zu verrechnen/ einzubehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erfüllt sind. Der Besteller wird ermächtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, zu verbinden oder ein-zubauen (Vorbehaltsware), nicht aber zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Im Falle der Verschlechterung der Vermö-gensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, die Veräußerung, die Verbindung oder den Einbau zu untersagen.
7.2 Die Veräußerung ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller (Wiederverkäufer) den Vorbehalt macht, dass das Eigentum an seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen in Ansehung der Vorbehaltsware vollständig erfüllt hat (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der Besteller tritt an uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe unseres Anspruchs ab.
7.3 Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Besteller ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Kunden von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Besteller die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm entstehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum etc. auszuhändigen sowie zur Überprüfung den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gestatten.
7.4 Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller zu einer neuen Sache verbunden oder vermischt, so erfolgt dies für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Durch die Verbindung oder Vermischung erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörigen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturawertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
7.5 Der Besteller verpflichtet sich, uns im Falle seiner Zahlungseinstellung, einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sowie von Pfändungen unverzüglich Anzeige zu machen. Pfändungsgläubiger sind unter Angabe der Adresse namhaft zu machen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs von Pfändungsgläubigern und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen.
7.6 Für den Fall, dass der Besteller mit einem erheblichen Teilbetrag in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, insbesondere wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Setzung einer Leistungsfrist ist in diesen Fällen entbehrlich. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt auch bei Rücktritt vorbehalten.
7.7 Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich; zur Begründung eines Lagerhalterpfandrechts ist er nicht berechtigt. Er verpflichtet sich, die Ware gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Wasser und gegen Transportschäden in angemessenem Umfang zu versichern. Er tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Dritte zustehen, an uns in Höhe des Fakturawertes der Ware ab.
8. Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsansprüche bestehen bei nur unerheblichen Mängeln nicht.
8.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel und Fehlmengen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Gefahrübergang zu rügen. Nicht er-kennbare Mängel sind nach Entdeckung ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Entdeckung zu rügen. Die Rügefristen gelten in gleicher Weise für Direktlieferungen an von dem Besteller benannte Dritte; der Besteller hat auch in solchen Fällen für eine fristgerechte Rüge Sorge zu tragen.
8.3 Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich bis zu dreimal nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), soweit der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist auftritt und nach Erkennbarkeit unverzüglich gerügt wird, vorausgesetzt, die Mängelursache lag bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor. Hierfür ist der Besteller beweispflichtig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 9 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.4 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens oder Gesund-heit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
8.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.
8.6 Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen ge-troffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gilt im Übrigen Ziff. 8.4 entsprechend.
8.7 Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 9. Über die in Ziff. 8 i.V.m. Ziff. 9 geregelten Ansprüche hinaus stehen dem Besteller keine Gewährleistungsansprüche zu.
8.8 Erfolgt eine Mängelrüge des Bestellers schuldhaft zu Unrecht, sind wir berechtigt, von ihm unsere entstandenen Aufwendungen und sonstige Schäden ersetzt zu verlangen.
9. Schadensersatz
9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
9.2 Der Haftungsausschluss nach Ziff. 9.1 gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragspflichten sind wesentlich, soweit ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung des Lebens oder der Gesundheit vor. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
9.3 Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln (Ziff. 8) verjähren gemäß Ziff. 8.4.
10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ad notam AG, Hilzingen, Deutschland.
10.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.